Xerio

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Webhosting, virtuelle Server, Mietserver, Colocation und Domain-Dienstleistungen der Xerio GmbH.

Fassung
1. August 2026 · ersetzt alle früheren Fassungen
Vertragspartnerin
Xerio GmbH
General-Wille-Strasse 19
8002 Zürich, Schweiz
UID / MWST
CHE-244.158.794 MWST
Kontakt
legal@xerio.ch
+41 44 505 60 02
cp.xerio.ch
Inhaltsverzeichnis
  1. 1Geltungsbereich und Vertragsschluss
  2. 2Leistungen von Xerio
  3. 3Pflichten und Verantwortung des Kunden
  4. 4Nutzungsrichtlinien
  5. 5Datensicherung
  6. 6Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
  7. 7Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
  8. 8Sperrung und ausserordentliche Kündigung
  9. 9Gewährleistung
  10. 10Haftung von Xerio
  11. 11Haftung und Schadloshaltung durch den Kunden
  12. 12Datenschutz und Vertraulichkeit
  13. 13Geistiges Eigentum
  14. 14Reseller
  15. 15Höhere Gewalt
  16. 16Änderungen dieser AGB
  17. 17Übertragung des Vertrags
  18. 18Schlussbestimmungen
  19. Anhang 1: Nutzungsrichtlinien (Acceptable Use Policy)
  20. Anhang 2: Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV)
  21. Addendum A: Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
  22. Anhang 3: Besondere Bestimmungen für Colocation

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss#

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, welche die Xerio GmbH (nachfolgend «Xerio») ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») anbietet oder erbringt. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrags zwischen Xerio und dem Kunden.

1.2 Ergänzend gelten die folgenden Dokumente, die durch Verweis Bestandteil dieser AGB werden:

  • Anhang 1: Nutzungsrichtlinien (Acceptable Use Policy)
  • Anhang 2: Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV)
  • Anhang 3: Besondere Bestimmungen für Colocation
  • die Datenschutzerklärung von Xerio
  • die jeweilige Leistungs- und Preisbeschreibung auf der Website bzw. im Kundenportal

Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen diesen AGB vor, diese AGB den Anhängen und den publizierten Leistungsbeschreibungen. Vorbehalten bleibt Ziff. 1.3 des Anhangs 2.

1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald Xerio eine Bestellung des Kunden bestätigt, die bestellte Dienstleistung bereitstellt oder der Kunde eine kundenspezifische Offerte unterzeichnet bzw. elektronisch bestätigt. Bei Bestellungen über das Kundenportal kann Xerio vom Kunden verlangen, den AGB durch Aktivieren eines Kontrollfeldes ausdrücklich zuzustimmen.

1.4 Xerio kontrahiert grundsätzlich mit handlungsfähigen Personen ab vollendetem 18. Altersjahr sowie mit juristischen Personen. Handelt der Kunde für eine Drittperson oder ein Unternehmen, sichert er zu, zur Vertretung befugt zu sein.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Xerio sie schriftlich anerkannt hat. Die widerspruchslose Erbringung von Leistungen gilt nicht als Anerkennung.

2. Leistungen von Xerio#

2.1 Allgemeines#

Xerio erbringt entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen. Massgebend für Umfang, Konditionen und Preise ist die im Zeitpunkt der Bestellung publizierte Leistungsbeschreibung bzw. die kundenspezifische Offerte. Xerio kann ihr Leistungsangebot weiterentwickeln, einzelne Leistungen einschränken oder einstellen; Ziff. 16 bleibt vorbehalten.

2.2 Hosting-Dienstleistungen#

2.2.1 Xerio stellt dem Kunden im gewählten Umfang Speicherplatz, Rechenleistung und Serverdienste auf einer an das Internet angebundenen Infrastruktur zur Verfügung.

2.2.2 Die Preise für Shared- und Reseller-Hosting sind auf eine durchschnittliche Nutzung kalkuliert («Fair Use»). Die zugeteilten Ressourcen — insbesondere Speicherplatz, Datenverkehr, CPU-Zeit, Arbeitsspeicher, gleichzeitige Prozesse, Datenbankverbindungen und Inodes — dürfen ausschliesslich für den ordentlichen Betrieb der Websites und Postfächer des Kunden verwendet werden.

2.2.3 Nicht zulässig ist insbesondere die Verwendung von Shared- oder Reseller-Speicherplatz als Archiv, Backup-Ziel, Datei-Ablage oder Verteilplattform für Inhalte, die nicht im Zusammenhang mit einer auf der Infrastruktur betriebenen Website stehen. Die Einzelheiten regelt Anhang 1.

2.2.4 Xerio darf für einzelne Kunden oder Kundengruppen Grenzwerte für den Ressourcenverbrauch festlegen und die Leistungserbringung entsprechend begrenzen, wenn die Nutzung den Betrieb der gemeinsam genutzten Infrastruktur oder die Dienstqualität anderer Kunden beeinträchtigt. Xerio informiert den Kunden vorgängig oder — wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist — unverzüglich im Nachgang.

2.2.5 Xerio darf den Zugang zu einer Kundenwebsite vorübergehend sperren, wenn deren Betriebsverhalten oder das Verhalten ihrer Nutzer die Infrastruktur gefährdet, namentlich bei DDoS-Angriffen, kompromittierten Applikationen oder aussergewöhnlicher Last.

2.3 Virtuelle Server (VPS)#

2.3.1 Bei virtuellen Servern richtet sich der Leistungsumfang nach den im gebuchten Produkt zugesicherten Ressourcen. Für die Administration, Aktualisierung, Absicherung und Datensicherung des Betriebssystems und der darauf betriebenen Software ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Managed Service vereinbart ist.

2.3.2 Xerio erstellt keine Datensicherungen, sofern nicht ein entsprechendes Backup-Produkt gebucht wurde.

2.3.3 Xerio ist berechtigt, Zugangsdaten zurückzusetzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist oder die hinterlegten Angaben nicht aktuell sind. Der Kunde hält im Kundenportal jederzeit eine gültige Kontaktadresse bereit.

2.3.4 Xerio kann virtuelle Maschinen zu Wartungszwecken auf einen anderen Wirtsknoten verschieben. Dies kann mit einem kurzen Unterbruch verbunden sein und begründet keinen Anspruch nach Ziff. 2.9.2.

2.4 Mietserver (dedizierte Server)#

2.4.1 Xerio überlässt dem Kunden Hardware zum alleinigen Gebrauch. Das Eigentum an der Hardware verbleibt bei Xerio bzw. bei ihren Lieferanten; ein Anspruch auf Erwerb, auf ein bestimmtes Fabrikat oder auf eine bestimmte Komponentengeneration besteht nicht.

2.4.2 Im Leistungsumfang enthalten sind — soweit im Produkt ausgewiesen — Rackplatz, Stromversorgung, Kühlung, Netzanbindung mit der gebuchten Portgeschwindigkeit und dem gebuchten Datenvolumen sowie ein Out-of-Band-Zugang (IPMI/KVM).

2.4.3 Administration, Betriebssystem, Aktualisierung, Härtung, Überwachung und Datensicherung obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich ein Managed Service vereinbart ist. Xerio schuldet keinen Support für vom Kunden installierte Software.

2.4.4 Bei Hardwaredefekten ersetzt Xerio die betroffenen Komponenten nach Bestätigung des Defekts innert angemessener Frist; angestrebt wird eine Behebung innert vier Stunden rund um die Uhr. Der Ersatz kann durch gleichwertige oder leistungsfähigere Komponenten erfolgen. Die Wiederherstellung von Daten und Konfiguration ist Sache des Kunden (Ziff. 5).

2.4.5 Einfache Handgriffe vor Ort (z. B. Neustart, Sichtprüfung, Medienwechsel) erbringt Xerio auf Anfrage unentgeltlich. Weitergehende Arbeiten («Remote Hands») werden nach Aufwand zu den publizierten Ansätzen verrechnet.

2.4.6 Wird das gebuchte Datenvolumen oder die gebuchte Portgeschwindigkeit überschritten, kann Xerio den Mehrverkehr nach den publizierten Ansätzen verrechnen oder die Anbindung drosseln. Xerio informiert den Kunden vorgängig, soweit betrieblich möglich.

2.4.7 Xerio kann bei Angriffen auf oder von einem Mietserver, bei Missbrauch oder bei Gefährdung der Plattform den Netzzugang vorübergehend filtern, drosseln oder unterbrechen (Null-Routing).

2.4.8 Bei Zahlungsverzug gilt Ziff. 6.4. Xerio kann einen Mietserver nach vorgängiger Mahnung ausser Betrieb nehmen, die Datenträger löschen und die Hardware neu zuweisen. Für den daraus entstehenden Datenverlust haftet Xerio nicht.

2.5 Colocation#

2.5.1 Bei Colocation überlässt Xerio dem Kunden Stellfläche in einem Rechenzentrum (Höheneinheiten, Rack oder Käfig) zur Unterbringung eigener Hardware, einschliesslich Stromversorgung bis zur vereinbarten Anschlussleistung, Kühlung und physischer Sicherung. Eine Netzanbindung ist nur enthalten, soweit sie ausdrücklich gebucht wurde.

2.5.2 Ergänzend gelten Anhang 3 (Besondere Bestimmungen für Colocation) sowie die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Rechenzentrums. Xerio gibt dem Kunden diese auf Verlangen bekannt.

2.5.3 Die eingebrachte Hardware bleibt Eigentum des Kunden. Xerio schuldet keine Wartung, Konfiguration oder Überwachung der Kundenhardware, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

2.6 Domainnamen#

2.6.1 Xerio registriert, verwaltet und transferiert Domainnamen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der jeweils zuständigen Registry, der ICANN sowie des eingesetzten Registrars. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Xerio auf deren Entscheide keinen Einfluss hat.

2.6.2 Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Domainnamens besteht nicht. Der Kunde sichert zu, mit der Registrierung keine Rechte Dritter zu verletzen.

2.6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Registrierungsdaten je nach Endung ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind (WHOIS/RDAP) und an die Registry sowie an Dritte weitergegeben werden müssen.

2.6.4 Verlängerungen werden in der Regel mindestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum in Rechnung gestellt. Verlängerungshinweise erfolgen als Serviceleistung ohne Rechtsanspruch. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Xerio rechtzeitig — spätestens 30 Tage vor Ablauf — mitzuteilen, wenn eine Domain nicht verlängert werden soll. Registrierungen und Verlängerungen sind nach Ausführung nicht erstattungsfähig.

2.7 IP-Adressen und Routing#

2.7.1 IP-Adressen, Adressblöcke und AS-Nummern werden dem Kunden für die Dauer des Vertrags ausschliesslich zum Gebrauch überlassen. Sie bleiben Xerio bzw. der zuständigen Registry zugeordnet; der Kunde erwirbt daran keine Eigentums-, Nutzungs- oder Übertragungsrechte.

2.7.2 Die Zuteilung zusätzlicher IP-Adressen erfolgt nach Bedarfsnachweis und nach Massgabe der Richtlinien der zuständigen Registry (RIPE NCC bzw. ARIN). Xerio kann entsprechende Nachweise verlangen und Gesuche ohne hinreichende Begründung ablehnen.

2.7.3 Xerio kann dem Kunden zugewiesene IP-Adressen aus betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder regulatorischen Gründen ändern. Xerio kündigt dies mit angemessener Frist an, soweit dies möglich ist.

2.7.4 Mit Vertragsende fallen sämtliche zugewiesenen Adressen an Xerio zurück. Ein Anspruch auf Transfer an den Kunden oder an einen Dritten besteht nicht. Einträge für Reverse-DNS werden mit der Rückgabe entfernt.

2.7.5 Bringt der Kunde eigene Adressressourcen ein und lässt sie über das Netz von Xerio ankündigen, gilt: Der Kunde weist seine Verfügungsberechtigung mit einer Letter of Authorization nach, pflegt korrekte IRR-Objekte und gültige ROAs und kündigt ausschliesslich Präfixe an, für die er berechtigt ist. Xerio filtert Ankündigungen nach den einschlägigen Branchenstandards und kann Ankündigungen ohne Vorankündigung zurückziehen, wenn Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung bestehen. Für Schäden aus unberechtigten Ankündigungen haftet der Kunde und hält Xerio schadlos.

2.7.6 Führt das Verhalten des Kunden dazu, dass Adressen von Xerio in Sperrlisten aufgenommen werden, kann Xerio den Aufwand für die Bereinigung in Rechnung stellen.

2.8 Applikationen, Zusatzleistungen und Drittprodukte#

2.8.1 Xerio kann Applikationen (z. B. Content-Management-Systeme) und Zusatzleistungen (z. B. TLS-Zertifikate, Backup, Website-Builder) von Xerio oder von Drittanbietern zur Verfügung stellen. Mit deren Nutzung akzeptiert der Kunde zusätzlich die anwendbaren Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

2.8.2 Installation, Konfiguration und Betrieb solcher Applikationen erfolgen auf Verantwortung und Risiko des Kunden. Ein Anspruch auf Support für Applikationen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

2.8.3 Xerio haftet nicht für Verfügbarkeit, Qualität oder Funktionsfähigkeit von Drittprodukten und übernimmt in Bezug auf diese weder eine Vertretungs- noch eine Treuhandfunktion.

2.9 Verfügbarkeit und Wartung#

2.9.1 Xerio ist bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr zu erbringen, und strebt für Shared- und Reseller-Hosting eine jährliche Verfügbarkeit von 99,9 % an. Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsfenster, Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von Xerio (insbesondere im Transit-, Peering- oder Upstream-Bereich), Störungen durch Applikationen oder Konfigurationen des Kunden sowie Massnahmen zur Abwehr von Angriffen.

2.9.2 Wird die zugesicherte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat nachweislich unterschritten, kann der Kunde innert 30 Tagen eine Gutschrift auf dem Kundenkonto beantragen. Die Gutschrift bemisst sich anteilsmässig am monatlichen Entgelt der betroffenen Dienstleistung und ist der Höhe nach auf ein Monatsentgelt begrenzt. Für Mietserver, VPS und Colocation gilt keine Verfügbarkeitsgarantie für die Kundensysteme, sondern eine Netz- und Stromverfügbarkeitsgarantie; die Gutschrift bemisst sich anteilsmässig an der Dauer des Unterbruchs. Massgebend ist das Monitoring von Xerio; Messungen Dritter sind nicht beweisbildend. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

2.9.3 Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen und Sicherheitsmassnahmen können vorübergehende Unterbrechungen erfordern. Xerio informiert nach Möglichkeit vorgängig über geplante Arbeiten.

2.10 Standorte und Migration#

2.10.1 Xerio betreibt Infrastruktur an mehreren Standorten. Sofern das Produkt eine Standortwahl vorsieht, bestimmt der Kunde den Standort bei der Bestellung. Wählt der Kunde einen Standort ausserhalb der Schweiz, nimmt er zur Kenntnis, dass seine Daten dort bearbeitet und gespeichert werden und ausländischem Recht unterstehen können.

2.10.2 Xerio darf Dienstleistungen aus betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen auf eine andere Infrastruktur innerhalb desselben Rechtsraums migrieren. Ein Standortwechsel in einen anderen Rechtsraum erfolgt nur mit vorgängiger Information des Kunden.

2.10.3 Unterstützung bei der Übernahme bestehender Daten von einem früheren Anbieter erbringt Xerio als Serviceleistung ohne Gewähr für Machbarkeit, Vollständigkeit oder Zeitbedarf. Der Kunde bleibt in jedem Fall für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

3. Pflichten und Verantwortung des Kunden#

3.1 Angaben und Kontaktdaten#

3.1.1 Der Kunde macht bei Bestellung und während der gesamten Vertragsdauer wahrheitsgetreue, vollständige und aktuelle Angaben, insbesondere zu Rechnungs-, Administrations- und technischem Kontakt. Er hinterlegt eine E-Mail-Adresse, die nicht über eine bei Xerio gehostete Domain läuft.

3.1.2 Xerio kann jederzeit Nachweise zur Überprüfung der Angaben verlangen (z. B. Handelsregisterauszug, Ausweiskopie, Zahlungsnachweis). Werden diese nicht innert angesetzter Frist beigebracht, kann Xerio die Bestellung ablehnen, die Leistungserbringung aussetzen oder den Vertrag ausserordentlich kündigen.

3.1.3 Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen an die im Kundenportal hinterlegte Kontaktadresse. Xerio ist nicht verpflichtet, andere als die dort gespeicherten Angaben zu berücksichtigen oder Nachforschungen anzustellen. Für Nachteile aus veralteten Angaben — insbesondere für den Verfall von Domainnamen — haftet Xerio nicht.

3.2 Zugangsdaten und Kontosicherheit#

3.2.1 Der Kunde wählt sichere Passwörter, bewahrt sämtliche Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge erfolgen.

3.2.2 Xerio kann die Stärke von Passwörtern prüfen und den Kunden zur Änderung auffordern. Wird eine Aufforderung nicht befolgt, kann Xerio den betroffenen Zugang bis zur Behebung sperren.

3.2.3 Stellt der Kunde eine Kompromittierung fest oder vermutet er eine solche, meldet er dies Xerio unverzüglich. Xerio kann kompromittierte Zugänge oder Dienstleistungen sperren, bis die Ursache behoben ist. Eine Bereinigung durch Xerio erfolgt nur auf Wunsch und gegen Aufwandentschädigung.

3.3 Verantwortung für Inhalte#

3.3.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Daten, Inhalte, Applikationen, Verweise und Kommunikation, die er oder Dritte über die Dienstleistungen von Xerio speichern, übermitteln, verbreiten oder zum Abruf bereithalten. Dies gilt auch für Inhalte von Nutzern seiner Websites sowie für Personen, die unter seiner Aufsicht handeln.

3.3.2 Unzulässig sind namentlich Inhalte, die schweizerisches oder am Standort des Kunden anwendbares Recht verletzen, Rechte Dritter beeinträchtigen (insbesondere Immaterialgüter-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte), gegen das UWG verstossen — einschliesslich der Impressumspflicht nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG — oder Straftatbestände erfüllen. Ergänzend gilt Anhang 1.

3.3.3 Xerio trifft keine Überwachungspflicht bezüglich Kundeninhalten. Xerio ist jedoch berechtigt, Inhalte zu sichten, wenn eine begründete Meldung Dritter vorliegt, eine Behörde oder ein Gericht dies anordnet oder konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung dieser AGB bestehen.

3.3.4 Meldungen Dritter über mutmasslich rechtsverletzende Inhalte leitet Xerio zur Stellungnahme an den Kunden weiter. Der Kunde verpflichtet sich, innert der in der Mitteilung genannten Frist — im Regelfall 48 Stunden — zu reagieren. Bleibt eine Reaktion aus, kann Xerio die betroffenen Inhalte oder Dienstleistungen sperren.

3.3.5 Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten oder zwischen Mitinhabern eines Kontos betreffend Inhalte oder Kontonutzung sind ausschliesslich Sache der Beteiligten. Vorbehalten bleibt die Pflicht von Xerio, auf Anordnung von Gerichten oder Behörden Auskunft zu erteilen.

3.4 Betrieb und Mitwirkung#

3.4.1 Der Kunde hält die von ihm eingesetzte Software auf einem aktuellen und sicherheitstechnisch unterstützten Stand, führt Aktualisierungen zeitnah durch und entfernt nicht mehr benötigte Applikationen von der Infrastruktur.

3.4.2 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und unterstützt Xerio bei deren Eingrenzung. Liegt die Ursache einer auf Verlangen des Kunden untersuchten Störung in seinem Verantwortungsbereich, kann Xerio den Aufwand nach Aufwand verrechnen.

3.4.3 Beschaffung und Betrieb der für die Nutzung erforderlichen eigenen Geräte, Software und Internetanbindung sind Sache des Kunden. Verzögerungen, die auf ausstehende Mitwirkung des Kunden zurückgehen, hat Xerio nicht zu vertreten.

3.5 Weitergabe an Dritte#

3.5.1 Ohne Reseller-Vertrag ist der Kunde nicht berechtigt, bezogene Dienstleistungen ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen. Stellt Xerio eine solche Nutzung fest, kann sie die Leistungserbringung bis zur Behebung aussetzen; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

3.5.2 Für Reseller gilt zusätzlich Ziff. 14.

4. Nutzungsrichtlinien#

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungsrichtlinien gemäss Anhang 1. Diese regeln insbesondere unzulässige Nutzungen, Ressourcengrenzen, den Versand von E-Mail und den Umgang mit Missbrauchsmeldungen. Xerio kann die Nutzungsrichtlinien nach Massgabe von Ziff. 16 anpassen.

5. Datensicherung#

5.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, geeignete Massnahmen zu treffen, um seine Daten bei Verlust, unbefugter oder versehentlicher Veränderung wiederherstellen zu können. Xerio empfiehlt, regelmässig eigene Sicherungen zu erstellen und ausserhalb der Infrastruktur von Xerio aufzubewahren.

5.2 Soweit Xerio Sicherungen erstellt, geschieht dies im Rahmen des jeweils gebuchten Produkts. Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ohne gebuchtes Backup-Produkt erfolgt eine allfällige Sicherung als unentgeltliche Serviceleistung ohne Rechtsanspruch und ohne Gewähr.

5.3 Von Wiederherstellungen ausgenommen sind flüchtige Daten, Cache- und temporäre Dateien sowie als Spam klassifizierte Nachrichten. Aus technischen Gründen — etwa bei Wartungsarbeiten, Störungen oder dem Austausch von Infrastrukturkomponenten — können einzelne Sicherungszyklen entfallen. Ein Datenverlust im Einzelfall kann daher nicht ausgeschlossen werden.

5.4 Für gesperrte oder gekündigte Dienstleistungen stellt Xerio keine Sicherungen zur Verfügung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

6. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung#

6.1 Massgebend sind die im Zeitpunkt der Bestellung publizierten Preise bzw. die kundenspezifische Offerte. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger weiterer Abgaben.

6.2 Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsschluss bzw. mit Bereitstellung der Dienstleistung. Xerio stellt für die gewählte Vertragsperiode in der Regel im Voraus Rechnung.

6.3 Rechnungen sind bis zum ausgewiesenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die älteste offene Forderung angerechnet.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist Xerio berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie ab der zweiten Mahnung kostendeckende Mahngebühren zu erheben. Bleibt eine Rechnung mehr als 10 Tage nach Fälligkeit offen, kann Xerio die betroffenen Dienstleistungen sperren; nach erfolgloser Mahnung kann sie den Vertrag ausserordentlich kündigen. Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang und ist bei dedizierten Servern und VPS nicht automatisch — der Kunde meldet sich hierfür beim Support.

6.5 Bei Kunden mit offenen Forderungen kann Xerio die Aktivierung neuer Dienstleistungen verweigern. Kosten der Rechtsverfolgung und des Inkassos gehen zulasten des säumigen Kunden.

6.6 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von Xerio ist ausgeschlossen.

6.7 Beanstandungen zu einer Rechnung sind innert 90 Tagen seit Rechnungsdatum schriftlich anzubringen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt.

6.8 Der missbräuchliche oder betrügerische Einsatz von Zahlungsmitteln stellt eine schwere Vertragsverletzung dar. Xerio behält sich vor, entsprechende Sachverhalte den zuständigen Behörden, Finanzinstituten und Kartenorganisationen zu melden.

6.9 Xerio kann Preise und Konditionen anpassen. Preiserhöhungen zulasten des Kunden werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt; Ziff. 16.2 gilt sinngemäss.

7. Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung#

7.1 Der Vertrag wird für die bei der Bestellung gewählte Laufzeit (z. B. 1, 12, 24 oder 36 Monate) abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Dauer, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

7.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Die Kündigung erfolgt durch den Kunden über das Kündigungsformular im Kundenportal; Xerio kann per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse kündigen.

7.3 Xerio bestätigt jede Kündigung schriftlich unter Angabe einer Ticketnummer. Erhält der Kunde innert weniger Minuten keine automatische Eingangsbestätigung, meldet er sich unverzüglich beim Support. Das Formularverfahren dient der Identitätsprüfung und der Nachweisbarkeit der Löschung.

7.4 Widerruf und Rückerstattung. Für neu bestellte Shared- und Reseller-Hosting-Produkte gewährt Xerio erstmaligen Kunden ein Rückgaberecht von 7 Tagen ab Vertragsbeginn. Ausgenommen sind:

  • Domainregistrierungen und -verlängerungen
  • Einrichtungs-, Migrations- und Administrationsgebühren sowie kundenspezifische Arbeiten
  • Lizenzen und Zertifikate Dritter
  • Mietserver, VPS und Colocation-Leistungen
  • Verträge auf Basis einer kundenspezifischen Offerte

Rückerstattet werden nur die Grundgebühren der betroffenen Dienstleistung. Bei Zahlung per Banküberweisung, Check oder Zahlungsanweisung erfolgt die Erstattung als Gutschrift auf dem Kundenkonto. Rückerstattungen werden in Schweizer Franken zum Kurs am Erstattungstag abgewickelt; Wechselkursschwankungen gehen nicht zulasten von Xerio.

7.5 Nach Vertragsende ist Xerio berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde sichert seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende selbst.

8. Sperrung und ausserordentliche Kündigung#

8.1 Xerio kann Dienstleistungen ganz oder teilweise sperren und/oder den Vertrag fristlos kündigen, wenn:

a) der Kunde gegen diese AGB, die Nutzungsrichtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstösst;
b) unzulässige Inhalte zugänglich gemacht werden;
c) ein Gericht oder eine Behörde dies anordnet;
d) Xerio sich andernfalls rechtlich verantwortlich machen oder einen erheblichen Reputationsschaden erleiden könnte;
e) der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug bleibt;
f) über den Kunden ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird oder seine Zahlungsunfähigkeit anderweitig offenkundig wird;
g) Mitarbeitende von Xerio beschimpft, bedroht oder in anderer Weise erheblich beeinträchtigt werden.

8.2 Bei Gefahr im Verzug — insbesondere bei akuten Sicherheitsvorfällen, Angriffen oder drohender Blacklistung von IP-Adressen — kann Xerio ohne Vorankündigung handeln und informiert den Kunden unverzüglich im Nachgang.

8.3 Bei einer Kündigung nach Ziff. 8.1 schuldet der Kunde die bis zum ordentlichen Vertragsende anfallenden Entgelte sowie den Ersatz der zusätzlich entstandenen Kosten. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht erstattet.

8.4 Xerio kann den Aufwand für Massnahmen nach dieser Ziffer sowie nach Ziff. 3.3 in Rechnung stellen und für die vorsorgliche Deckung eine Sicherheitsleistung verlangen.

9. Gewährleistung#

9.1 Xerio erbringt die Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik. Xerio gewährleistet jedoch nicht, dass die Dienstleistungen ununterbrochen, fehlerfrei oder frei von Sicherheitsrisiken sind, dass Daten stets ohne Verzögerung übermittelt werden oder dass der Kunde mit den Dienstleistungen einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck erreicht.

9.2 Mängel sind Xerio schriftlich mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Der Kunde setzt Xerio eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung. Bleibt die Behebung aus, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen; Xerio erstattet in diesem Fall die anteilsmässig vorausbezahlten Entgelte für die nicht mehr bezogene Leistung. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschliesslich nach Ziff. 10.

9.3 Für Applikationen und Drittprodukte gemäss Ziff. 2.8 übernimmt Xerio keine Gewährleistung, insbesondere nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Fehlerfreiheit.

10. Haftung von Xerio#

10.1 Xerio haftet unbeschränkt für direkte, nachgewiesene Schäden, die sie durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

10.2 Die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt auf CHF 20'000.00 pro Kalenderjahr. Diese Beschränkung gilt gesamthaft; das Vorliegen mehrerer Ansprüche erhöht sie nicht.

10.3 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen. Als solche gelten insbesondere entgangener Gewinn, Umsatzeinbussen, Betriebsunterbrüche, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter und Schäden aus Datenverlust.

10.4 Ausgeschlossen ist ferner jede Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte die Infrastruktur von Xerio oder die Dienste des Kunden missbräuchlich nutzen oder unbefugt in diese eingreifen — namentlich durch Schadsoftware, DDoS-Angriffe, unbefugten Zugriff oder missbräuchlichen E-Mail-Versand. Der Ausschluss erstreckt sich auf Schäden aus Massnahmen, die Xerio zur Abwehr solcher Eingriffe ergreift, einschliesslich vorsorglicher Sperrungen.

10.5 Vorbehalten bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie in Fällen zwingenden Rechts, einschliesslich des Produktehaftpflichtgesetzes.

11. Haftung und Schadloshaltung durch den Kunden#

11.1 Der Kunde haftet Xerio unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

11.2 Der Kunde hält Xerio, ihre Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch ihn, seine Kunden oder die von ihm beaufsichtigten Personen erhoben werden. Der Ersatz umfasst auch die Kosten einer sachgerechten Rechtsverteidigung. Der Kunde unterstützt Xerio in einem allfälligen Verfahren.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit#

12.1 Xerio und der Kunde behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Interesse daran besteht.

12.2 Xerio bearbeitet Personendaten nach Massgabe des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von Xerio.

12.3 Soweit Xerio im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung gemäss Anhang 2.

12.4 Xerio ist berechtigt, ihre Systeme zur Sicherstellung des ordnungsgemässen Betriebs, zur Abwehr unbefugter Zugriffe und zur Überprüfung der Betriebssicherheit zu überwachen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.

12.5 Xerio erteilt Auskunft an Strafverfolgungs- und andere Behörden, soweit sie dazu rechtlich verpflichtet ist oder dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr erforderlich erscheint.

12.6 Xerio darf den Kunden über eigene Dienstleistungen und Entwicklungen informieren. Der Kunde kann dies jederzeit über den Abmeldelink oder im Kundenportal abbestellen; hiervon ausgenommen sind betriebsnotwendige System- und Rechnungsmitteilungen.

13. Geistiges Eigentum#

13.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung der Dienstleistungen.

13.2 Sämtliche Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum von Xerio — insbesondere an Software, Konfigurationen, Vorlagen, Dokumentation, Marken und dem Kundenportal — verbleiben bei Xerio bzw. bei den von ihr beigezogenen Dritten. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Rückentwicklung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

13.3 Die Rechte an den vom Kunden eingebrachten Inhalten und Daten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Xerio die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein (insbesondere Speichern, Vervielfältigen zu Sicherungszwecken, Übermitteln).

14. Reseller#

14.1 Reseller stellen sicher, dass ihre eigenen Kunden die Bestimmungen dieser AGB und der Nutzungsrichtlinien einhalten.

14.2 Der Support gegenüber den Kunden des Resellers obliegt ausschliesslich dem Reseller. Xerio erbringt keinen Support gegenüber Endkunden von Resellern; Anfragen werden an den Reseller verwiesen.

14.3 Der Reseller ist für sämtliche unter seinem Konto gespeicherten und übermittelten Inhalte sowie für das Verhalten seiner Kunden verantwortlich und hält Xerio diesbezüglich schadlos.

14.4 Bei Verstössen eines Endkunden sperrt Xerio die betroffene Dienstleistung und informiert den Reseller. Wiederholte Verstösse können zur Kündigung des Reseller-Vertrags führen.

14.5 Xerio kann die Bedingungen des Reseller-Programms mit Wirkung ab Publikation oder zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

15. Höhere Gewalt#

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten — mit Ausnahme von Zahlungspflichten —, soweit diese auf Umstände ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen ist. Dazu zählen namentlich Naturereignisse, Brand, Epidemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Arbeitskonflikte, Strom- und Netzausfälle, grossflächige Angriffe auf die Internetinfrastruktur sowie das Ausbleiben von Lieferungen Dritter.

16. Änderungen dieser AGB#

16.1 Xerio kann diese AGB einschliesslich ihrer Anhänge anpassen. Änderungen werden auf der Website publiziert und treten mit ihrer Publikation in Kraft.

16.2 Wesentliche Änderungen zulasten des Kunden sowie Preiserhöhungen teilt Xerio dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Der Kunde kann den Vertrag innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gelten die Änderungen als genehmigt.

16.3 Xerio behält sich vor, einzelne Aspekte der Dienstleistungen jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen; Ziff. 16.2 bleibt vorbehalten.

17. Übertragung des Vertrags#

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen ist die Übertragung durch Xerio auf eine Rechtsnachfolgerin oder eine verbundene Gesellschaft sowie der Beizug von Hilfspersonen und Unterauftragnehmern.

18. Schlussbestimmungen#

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.2 Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dessen spätere Geltendmachung dar.

18.3 Xerio und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner. Es wird kein Arbeits-, Gesellschafts-, Auftrags- oder Joint-Venture-Verhältnis begründet.

18.4 Diese AGB samt Anhängen bilden die vollständige Vereinbarung der Parteien über den geregelten Gegenstand und ersetzen frühere Abreden. Titel und Überschriften dienen ausschliesslich der Orientierung.

18.5 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

18.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Xerio ist alternativ berechtigt, den Kunden an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

18.7 Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung massgebend.

Zürich, 1. August 2026

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Teil dieser Vereinbarung

Anhang 1: Nutzungsrichtlinien (Acceptable Use Policy)#

Diese Nutzungsrichtlinien gelten für sämtliche Dienstleistungen von Xerio und sind integrierender Bestandteil der AGB. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor, sofern hier nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

A1.1 Grundsatz#

Die Dienstleistungen dürfen nur zu rechtmässigen Zwecken und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht genutzt werden. Xerio kann Inhalte, die nach ihrer Beurteilung gegen diese Richtlinien verstossen, mit oder ohne Vorankündigung entfernen oder deaktivieren.

A1.2 Unzulässige Nutzungen#

Unzulässig sind insbesondere:

  • die Begehung von oder Beteiligung an Straftaten sowie die Überlassung der Dienstleistungen an beaufsichtigte Personen zu diesem Zweck;
  • die Verbreitung straf- oder zivilrechtswidriger Inhalte, namentlich Gewaltdarstellungen, Rassendiskriminierung, Aufrufe zu Straftaten, Ehrverletzung, Verleumdung und Persönlichkeitsverletzungen;
  • Darstellungen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Solche Inhalte führen zur sofortigen Sperrung ohne Vorankündigung und werden den zuständigen Behörden gemeldet;
  • die unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (Software, Filme, Musik, Bücher, Bilder) sowie der Vertrieb gefälschter Waren;
  • Betrugs-, Schneeball- und Ponzi-Systeme, unlizenzierte Finanz-, Kredit- und Anlageangebote sowie nicht bewilligte Glücksspiel- und Lotterieangebote;
  • der Vertrieb kontrollierter Substanzen ohne Nachweis der erforderlichen Bewilligungen;
  • Phishing-Seiten, Angriffs- und Missbrauchswerkzeuge sowie Anleitungen zu deren Einsatz.

A1.3 Unzulässige Anwendungen auf Shared- und Reseller-Hosting#

Auf Shared- und Reseller-Hosting sind unter anderem folgende Anwendungen nicht gestattet:

  • Peer-to-Peer-Software, BitTorrent-Clients und -Tracker
  • öffentliche Proxys und Anonymisierungsdienste
  • IRC-Server, IRC-Bots und -Clients
  • Netzwerk- und Portscanner, Bruteforce-Werkzeuge
  • Mailbomben- und Spam-Skripte, Massen-SMS-Gateways
  • Game-Server und Terminal-Emulationen
  • Krypto-Mining-Software
  • Datei-Ablage- und Mirror-Dienste sowie Bild- und Video-Hosting-Plattformen ohne inhaltlichen Bezug zur eigenen Website
  • kommerzielles Audio- und Video-Streaming sowie die Übertragung von Live-Veranstaltungen
  • Banner- und E-Mail-Tauschbörsen sowie Autosurf-, PTC- und PTS-Angebote

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Im Zweifelsfall klärt der Kunde die Zulässigkeit vorgängig mit Xerio ab.

A1.4 Ressourcennutzung#

A1.4.1 Auf Shared- und Reseller-Hosting darf ein einzelnes Konto die zugeteilten Ressourcen nicht dauerhaft überschreiten. Als Richtwerte gelten:

  • keine Belegung von 25 % oder mehr der Systemressourcen über mehr als 90 Sekunden
  • keine unbeaufsichtigten Serverprozesse und Daemons
  • Cron-Jobs mit einem Mindestabstand von 15 Minuten
  • Datenbankabfragen mit einer Laufzeit von höchstens 15 Sekunden; Tabellen sind angemessen zu indexieren
  • keine Web-Spider und Indexer im Dauerbetrieb

A1.4.2 Inodes: Konten mit mehr als 250'000 Inodes können verwarnt und bei ausbleibender Bereinigung gesperrt werden. Konten oberhalb von 100'000 Inodes werden automatisch aus der Sicherung ausgenommen. Häufigste Ursache sind nicht abgerufene Catch-All-Postfächer; der Kunde deaktiviert diese oder leert sie regelmässig.

A1.4.3 Bei VPS gilt zusätzlich: Die 15-Minuten-Durchschnittslast darf das Doppelte der zugeteilten CPU-Kerne nicht überschreiten; I/O-intensive Anwendungen dürfen den Normalbetrieb der Plattform nicht beeinträchtigen. Die Standard-Inode-Grenze beträgt 1'000'000 und kann auf begründetes Gesuch erhöht werden.

A1.5 E-Mail#

A1.5.1 Der Kunde ist für den Inhalt sämtlicher über die Infrastruktur von Xerio versandter Nachrichten verantwortlich.

A1.5.2 Für Shared- und Reseller-Hosting gilt eine Grenze von 200 ausgehenden Nachrichten pro Domain und Stunde. Wird diese überschritten, werden weitere Nachrichten abgewiesen.

A1.5.3 Verteilerlisten mit mehr als 2'000 Empfängern erfordern einen VPS oder dedizierten Server. Das Aufteilen einer Liste zur Umgehung dieser Grenze ist unzulässig. Versände an mehr als 500 Empfänger erfolgen ausserhalb der Hauptzeiten (Sa/So ganztags sowie Mo–Fr 22:00–08:00 Uhr MEZ).

A1.5.4 Newsletter sind zu drosseln, im Regelfall auf höchstens eine Nachricht alle 20 Sekunden. Software, die keine Drosselung unterstützt, darf nicht eingesetzt werden.

A1.5.5 Adresslisten müssen im Double-Opt-in-Verfahren erhoben sein. Gekaufte, gemietete oder überlassene Listen dürfen nicht verwendet werden. Eingesetzte Skripte müssen Anmelde- und Bestätigungszeitpunkt samt IP-Adresse protokollieren, Abmeldungen unverzüglich verarbeiten und Bounces automatisch entfernen.

A1.5.6 Jede Aussendung muss den Absender korrekt ausweisen und eine einfache, kostenlose Abmeldemöglichkeit enthalten. Massgebend sind insbesondere das Fernmeldegesetz (FMG), das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Datenschutzgesetz (DSG).

A1.5.7 Xerio verfolgt gegenüber unerbetenen Massensendungen eine Null-Toleranz-Politik. Die Nutzung fremder Mailserver als Relais sowie das Bewerben von auf der Infrastruktur betriebenen Angeboten mittels Spam (Spamvertising) sind untersagt. Verursacht ein Konto die Aufnahme von IP-Adressen von Xerio in Sperrlisten, kann Xerio den Aufwand für die Delistung in Rechnung stellen.

A1.5.8 Für POP3/IMAP gelten Verbindungsgrenzen pro Quell-IP-Adresse. Automatische Abrufintervalle sind entsprechend zu konfigurieren (Richtwert: höchstens alle 10 Minuten).

A1.6 System- und Netzwerksicherheit#

Als schwere Vertragsverletzung gelten insbesondere:

  • unbefugter Zugriff auf Daten, Systeme oder Netzwerkelemente Dritter
  • Schwachstellen-Scans ohne vorgängige schriftliche Einwilligung des Betroffenen
  • das Mitschneiden fremden Datenverkehrs (Sniffing)
  • Überlastungsversuche gegen Systeme von Xerio oder Dritten (Flooding, Mailbomben)
  • die Manipulation von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen, insbesondere von Absenderadressen

Der Kunde weist auf Verlangen nach, dass sein Zugriff auf Systeme Dritter autorisiert ist.

A1.7 Umgang mit Verstössen#

A1.7.1 Missbrauchsmeldungen sind zu richten an abuse@xerio.ch. Xerio behandelt Meldungen in der Regel innert 48 Stunden.

A1.7.2 Reagiert der Kunde nicht innert der in einer Mitteilung von Xerio gesetzten Frist — im Regelfall 48 Stunden —, kann Xerio die betroffenen Dienstleistungen sperren oder kündigen.

A1.7.3 Bei behaupteten Persönlichkeitsverletzungen entfernt Xerio Inhalte grundsätzlich nur gestützt auf einen gerichtlichen oder behördlichen Entscheid. Xerio ist als Hosting-Anbieterin nicht Herausgeberin der Kundeninhalte und nicht in der Lage, die Begründetheit einzelner Vorwürfe zu beurteilen. Vorbehalten bleiben offensichtliche Rechtsverletzungen sowie Fälle nach Ziff. A1.2.

A1.7.4 Verstösse gegen das Immaterialgüterrecht sind zu melden an abuse@xerio.ch.

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Teil dieser Vereinbarung

Anhang 2: Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV)#

A2.1 Gegenstand#

A2.1.1 Diese Vereinbarung regelt die Bearbeitung von Personendaten, die Xerio im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen im Auftrag und für die Zwecke des Kunden vornimmt.

A2.1.2 Sie ergänzt den Hauptvertrag und schränkt die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Hauptvertrag nicht ein. Bezüglich ihres Regelungsgegenstands geht sie dem Hauptvertrag vor.

A2.1.3 Sie gilt nicht für Bearbeitungen, bei denen Xerio Zweck und Mittel selbst bestimmt (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkommunikation, Domain-Dienstleistungen, Betriebs- und Sicherheitsprotokolle). Für diese ist die Datenschutzerklärung von Xerio massgebend.

A2.2 Rollen#

A2.2.1 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des DSG bzw. der DSGVO; Xerio ist Auftragsbearbeiterin.

A2.2.2 Ist der Kunde seinerseits Auftragsbearbeiter — namentlich als Reseller oder Agentur —, bestätigt er, von seinem Auftraggeber zur Unterbeauftragung und zur Erteilung von Weisungen an Xerio ermächtigt zu sein.

A2.3 Umfang der Bearbeitung#

A2.3.1 Zweck ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Die Bearbeitung umfasst das Speichern, Bereitstellen, Übermitteln und Löschen von Personendaten.

A2.3.2 Betroffen sind Daten, die der Kunde auf der Infrastruktur ablegt, sowie Daten von Personen, denen er Zugriff auf seine Websites, Applikationen oder Postfächer gewährt. Dazu zählen typischerweise Protokolldaten (IP-Adresse, Zugriffszeitpunkt, User-Agent), von Nutzern eingegebene Daten sowie vom Kunden erhobene Nutzungsdaten.

A2.3.3 Die Bearbeitung dauert für die Laufzeit des Hauptvertrags.

A2.4 Pflichten von Xerio#

A2.4.1 Xerio bearbeitet Personendaten ausschliesslich zur Erfüllung des Hauptvertrags und im Rahmen dieser Vereinbarung.

A2.4.2 Xerio setzt weitergehende dokumentierte Weisungen des Kunden auf Anfrage und gegen angemessene Vergütung um, soweit dies betrieblich zumutbar und technisch möglich ist. Xerio informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach ihrer Auffassung gegen Datenschutzrecht verstösst, und kann deren Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

A2.4.3 Xerio verpflichtet die mit der Bearbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit, auch über die Dauer ihrer Tätigkeit hinaus.

A2.4.4 Xerio trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Addendum A.

A2.4.5 Xerio informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen der Datensicherheit, die dessen Personendaten betreffen, und stellt die zur Erfüllung seiner Melde- und Dokumentationspflichten erforderlichen Angaben zur Verfügung.

A2.4.6 Xerio unterstützt den Kunden auf schriftliche Anfrage und gegen angemessene Vergütung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen von Aufsichtsbehörden.

A2.4.7 Wendet sich eine betroffene Person direkt an Xerio, verweist Xerio sie an den Kunden und informiert diesen, sofern eine Zuordnung möglich ist.

A2.4.8 Nach Vertragsende gibt Xerio die Personendaten gemäss Hauptvertrag heraus oder löscht sie.

A2.5 Unterauftragsbearbeiter#

A2.5.1 Xerio ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter beizuziehen. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter stellt Xerio dem Kunden im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses auf schriftliche Anfrage zur Verfügung. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.

A2.5.2 Xerio informiert über den Beizug oder Wechsel eines Unterauftragsbearbeiters mindestens 30 Tage im Voraus in Textform. Der Kunde kann innert 15 Tagen aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich widersprechen. Findet sich innert 15 Tagen keine Lösung, kann der Kunde die betroffene Leistung ausserordentlich kündigen.

A2.5.3 Xerio verpflichtet Unterauftragsbearbeiter auf ein Schutzniveau, das dieser Vereinbarung entspricht.

A2.6 Bekanntgabe ins Ausland#

Xerio gibt Personendaten nur ins Ausland bekannt:

a) an den Kunden, seine verbundenen Unternehmen oder auf dessen Weisung an Dritte;
b) an Empfänger in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau;
c) an andere Empfänger, sofern die nach DSG und — soweit anwendbar — DSGVO erforderlichen Garantien bestehen (insbesondere Standardvertragsklauseln);
d) soweit dies mit dem Kunden vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wählt der Kunde einen Infrastrukturstandort ausserhalb der Schweiz, gilt dies als entsprechende Weisung nach lit. a.

A2.7 Pflichten des Kunden#

A2.7.1 Der Kunde verantwortet die Rechtmässigkeit der Bearbeitung einschliesslich der Zulässigkeit der Auftrags- und Unterauftragsbearbeitung.

A2.7.2 Der Kunde trifft in seinem eigenen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Massnahmen.

A2.7.3 Der Kunde informiert Xerio unverzüglich, wenn er in deren Leistungserbringung eine Verletzung von Datenschutzrecht feststellt.

A2.8 Informations- und Prüfrechte#

A2.8.1 Xerio stellt dem Kunden auf schriftliche Anfrage die Informationen zur Verfügung, die dieser zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung benötigt.

A2.8.2 Der Kunde oder ein von ihm beauftragter, zur Vertraulichkeit verpflichteter Prüfer kann die Einhaltung überprüfen. Die Prüfrechte stehen unter dem Vorbehalt der Verhältnismässigkeit sowie der Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen von Xerio und anderer Kunden. Die Kosten trägt der Kunde, einschliesslich nachgewiesener interner Aufwände von Xerio.

A2.9 Begriffe#

Datenschutzrechtliche Begriffe haben die ihnen im DSG bzw. — je nach Kontext — in der DSGVO zugewiesene Bedeutung.

Teil dieser Vereinbarung

Addendum A: Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)#

Xerio trifft unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Umständen und Zweck der Bearbeitung sowie der Risiken für betroffene Personen insbesondere folgende Massnahmen:

A. Vertraulichkeit und Zugriff
- rollenbasiertes, restriktives Berechtigungskonzept nach dem Need-to-know-Prinzip
- Verwaltung durch eine minimale Zahl von Administratoren
- Mehrfaktor-Authentifizierung für administrative Zugänge, soweit technisch möglich
- Verpflichtung sämtlicher Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit und Datengeheimnis
- interne Richtlinien zu Passwörtern, mobilen Geräten, Clean Desk und Datenvernichtung

B. Integrität und Übertragung
- Fernzugriff ausschliesslich über verschlüsselte Verbindungen
- Verschlüsselung der Datenübertragung nach branchenüblichen Verfahren; TLS für E-Mail-Transport, soweit von der Gegenstelle unterstützt
- Verschlüsselung von Endgeräten und mobilen Datenträgern
- sichere Aufbewahrung von Schlüsselmaterial, Zugang für einen eng begrenzten Personenkreis

C. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- redundante Auslegung betriebskritischer Komponenten
- dokumentierte Sicherungsstrategie; Sicherungssysteme unterliegen denselben Schutzmassnahmen wie Produktivsysteme
- getrennte Speicherorte für Betriebssysteme und Nutzdaten, wo erforderlich
- geschultes Personal für Wiederherstellungsvorgänge

D. Physische Sicherheit
- Betrieb in Rechenzentren mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Einbruchmeldeanlage
- Zutritt nur für berechtigte Personen; Begleitung externer Besucher
- vertragliche Verpflichtung der Rechenzentrumsbetreiber auf entsprechende Massnahmen

E. Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
- Protokollierung administrativer Zugriffe und sicherheitsrelevanter Ereignisse
- formalisiertes Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Dokumentation von Datenschutzverletzungen einschliesslich Art, Umfang, Zeitraum, Folgen und getroffener Massnahmen

F. IT-Sicherheitsmanagement
- zeitnahe Installation von Sicherheitsaktualisierungen
- laufende Beobachtung und Bewertung von Sicherheitsmeldungen und Schwachstellen
- Überwachung von Fernzugriffen durch Dritte

G. Datenminimierung und Aufbewahrung
- Erhebung von Personendaten nur im erforderlichen Umfang
- datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- definierte Aufbewahrungsfristen und regelmässige Löschung nicht mehr benötigter Daten
- Verfahren zur Herausgabe und Löschung von Daten bei Vertragsende

Zürich, 1. August 2026

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Teil dieser Vereinbarung

Anhang 3: Besondere Bestimmungen für Colocation#

Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den AGB für sämtliche Colocation-Leistungen. Bei Widersprüchen gehen sie den AGB in Bezug auf ihren Regelungsgegenstand vor.

A3.1 Gegenstand#

A3.1.1 Xerio überlässt dem Kunden die im Vertrag bezeichnete Stellfläche (Höheneinheiten, Rack oder Käfig) im vereinbarten Rechenzentrum zur Unterbringung eigener Hardware.

A3.1.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Position innerhalb des Rechenzentrums besteht nicht. Xerio kann die zugewiesene Fläche aus betrieblichen Gründen mit einer Vorankündigung von 30 Tagen und auf eigene Kosten verlegen. In dringenden Fällen kann die Verlegung kurzfristig erfolgen.

A3.2 Einbringen von Hardware#

A3.2.1 Zugelassen sind ausschliesslich betriebssichere, für den Rechenzentrumsbetrieb geeignete Geräte in 19-Zoll-Bauform, die den anwendbaren Normen und Konformitätsanforderungen entsprechen.

A3.2.2 Der Kunde meldet die einzubringende Hardware vorgängig mit Typ, Anzahl Höheneinheiten, Seriennummern, Leistungsaufnahme und Anschlussart an. Xerio kann die Einbringung von Geräten ablehnen, die nicht angemeldet wurden, die Anschlussleistung überschreiten oder den Betrieb gefährden könnten.

A3.2.3 Nicht zugelassen sind insbesondere Geräte mit offenen Bleiakkumulatoren, Geräte mit unzulässiger Störabstrahlung, Geräte ohne geeignete Befestigung sowie brennbares Verpackungs- und Lagermaterial jeder Art.

A3.2.4 Ein- und Ausbau erfolgen durch Xerio oder durch den Kunden unter Aufsicht bzw. nach vorgängiger Absprache.

A3.3 Stromversorgung#

A3.3.1 Massgebend ist die im Vertrag vereinbarte Anschlussleistung je Rack oder Zuleitung. Der Verbrauch wird gemessen.

A3.3.2 Wird die vereinbarte Leistung überschritten, kann Xerio den Mehrverbrauch nach den publizierten Ansätzen nachverrechnen, eine Anpassung des Vertrags verlangen oder — nach erfolgloser Aufforderung — einzelne Geräte vom Netz nehmen.

A3.3.3 Bei redundanter Speisung (Pfade A und B) verteilt der Kunde seine Last so, dass bei Ausfall eines Pfades die Belastung des verbleibenden Pfades die vereinbarte Anschlussleistung nicht überschreitet. Geräte mit nur einem Netzteil sind über eine geeignete Umschalteinheit anzubinden.

A3.4 Klima und Luftführung#

A3.4.1 Der Kunde richtet seine Geräte entsprechend dem Kalt-/Warmgang-Prinzip aus, verschliesst nicht belegte Höheneinheiten mit Blindplatten und hält die Luftführung frei.

A3.4.2 Kabel und Gegenstände dürfen die Luftführung, Türen, Fluchtwege sowie Brandmelde- und Löschanlagen nicht beeinträchtigen.

A3.5 Zutritt#

A3.5.1 Zutritt erhalten ausschliesslich die vom Kunden schriftlich benannten Personen. Der Kunde hält diese Liste jederzeit aktuell und meldet den Wegfall einer Berechtigung unverzüglich.

A3.5.2 Zutrittsberechtigte weisen sich mit einem amtlichen Ausweis aus. Zutritte werden protokolliert. Xerio kann Begleitung anordnen und den Zutritt von einer Voranmeldung abhängig machen.

A3.5.3 Untersagt sind insbesondere: das Mitführen unberechtigter Personen, Eingriffe an fremden Racks, Verkabelungen oder Infrastruktureinrichtungen, das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ohne Zustimmung, Rauchen sowie das Konsumieren von Speisen und Getränken in den Betriebsräumen.

A3.5.4 Den Anweisungen des Personals von Xerio und des Rechenzentrumsbetreibers ist Folge zu leisten. Bei Verstössen kann Xerio den Zutritt einzelner Personen dauerhaft verweigern.

A3.6 Verkabelung und Cross-Connects#

A3.6.1 Verbindungen ausserhalb des zugewiesenen Racks, insbesondere Cross-Connects zu Dritten oder in den Meet-Me-Room, werden ausschliesslich durch Xerio oder mit deren vorgängiger schriftlicher Zustimmung erstellt und nach den publizierten Ansätzen verrechnet.

A3.6.2 Sämtliche Kabel sind beidseitig eindeutig zu beschriften und ordnungsgemäss zu führen. Xerio kann nicht konforme Verkabelungen nach Aufforderung auf Kosten des Kunden instand stellen.

A3.7 Remote Hands#

Einfache Handgriffe (Neustart, Sichtprüfung, Medienwechsel) erbringt Xerio auf Anfrage unentgeltlich. Weitergehende Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Aufträge sind schriftlich und eindeutig zu erteilen; Xerio führt sie nach bestem Wissen aus und haftet für deren Ergebnis nur im Rahmen von Ziff. 10 der AGB.

A3.8 Eigentum und Versicherung#

A3.8.1 Die eingebrachte Hardware bleibt Eigentum des Kunden. Der Kunde weist sein Eigentum auf Verlangen nach. Steht die Hardware im Eigentum eines Dritten (z. B. Leasinggeber), teilt der Kunde dies Xerio vorgängig mit.

A3.8.2 Der Kunde versichert seine Hardware und die darauf befindlichen Daten auf eigene Kosten in angemessenem Umfang. Xerio schliesst keine Versicherung zugunsten des Kunden ab.

A3.8.3 Für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung der Kundenhardware haftet Xerio ausschliesslich nach Massgabe von Ziff. 10 der AGB.

A3.9 Retentionsrecht#

Xerio steht an der eingebrachten Hardware für fällige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Retentionsrecht nach Art. 895 ff. ZGB zu, soweit die Hardware im Eigentum des Kunden steht. Xerio kann den Zutritt sowie die Herausgabe bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen verweigern.

A3.10 Vertragsende und Räumung#

A3.10.1 Der Kunde räumt die Stellfläche bis zum Vertragsende vollständig und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.

A3.10.2 Wird nicht fristgerecht geräumt, kann Xerio das Entgelt für die weitere Belegung pro rata temporis in Rechnung stellen. Nach schriftlicher Aufforderung und einer Nachfrist von 30 Tagen ist Xerio berechtigt, die Hardware auf Kosten des Kunden auszubauen und einzulagern oder — nach unbenutztem Ablauf einer weiteren Frist von 30 Tagen — zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Ein allfälliger Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten mit offenen Forderungen verrechnet.

A3.10.3 Der Kunde ist für das Löschen seiner Daten vor der Rückgabe selbst verantwortlich.

A3.11 Notfälle und Betriebssicherheit#

A3.11.1 Xerio kann einzelne Geräte ohne Vorankündigung abschalten oder vom Netz trennen, wenn von ihnen eine Gefahr für Personen, für die Anlage oder für andere Kunden ausgeht — namentlich bei Überlast, Überhitzung, Brandgefahr, Störabstrahlung, austretenden Stoffen oder missbräuchlicher Nutzung. Xerio informiert den Kunden unverzüglich.

A3.11.2 Xerio kann geplante Unterbrüche der Strom- oder Netzversorgung für Wartungs- und Prüfarbeiten durchführen. Solche Fenster werden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt und gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne von Ziff. 2.9.

Zürich, 1. August 2026